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Die Landfrauenvereinigung des KDFB in Bayern wendet sich im Bündnis „Faire Preise in Agrarlieferketten“ an den Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir

Existenzsichernde Preise und Löhne für Bäuerinnen, Bauern und landwirtschaftliche LohnarbeiterInnen fordert die Landfrauenvereinigung des KDFB in Bayern. Der Landesverband hat sich dem Forderungspapier der Initiative „Faire Preise in Agrarlieferketten!“ angeschlossen. Das Bündnis erwartet von Verantwortlichen wie dem Bundesagrarminister Cem Özdemir, mehr Transparenz für Verbraucher, damit diese die wahren Kosten von Lebensmitteln erkennen können.  Preise für Lebensmittel, die unter den Produktionskosten liegen und so bäuerliche Existenzen vernichten, sollen verboten werden. Es liegt im Interesse von Erzeugerfamilien und Konsumenten, dass die Nahrungsmittelerzeugung möglichst in Händen vieler bleibt und die fortschreitende Vernichtung bäuerlicher Existenzen in unserem Land und weltweit gestoppt wird.

Mehr über die Initiative faire Preise in der Lebensmittellieferkette – IniFair 

Pressestatement vom 01.12.2022 „Kurskorrekturen dringend nötig“: Statement der Initiative Lieferkettengesetz zum Beschluss des EU-Ministerrats

Die Bundesregierung unterstützt ein gutes EU-Lieferkettengesetz noch nicht wirklich - lesen Sie die Pressemitteilung vom 1.12.22

Die bundesweite „Initiative Lieferkettengesetz“ hat am 20. April 2022 ihre neue Kampagne gestartet: #yesEUcan! Jetzt für ein Lieferkettengesetz auf europäischer Ebene. Petition und Kampagnenmaterial siehe https://lieferkettengesetz.de/mitmachen/ 

Die EU-Kommission hat ihren Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz erneut verschoben: Ohne Angabe von Gründen, bereits zum dritten Mal. Das ist inakzeptabel! Menschenrechte und Umweltschutz dulden keinen weiteren Aufschub. Schreibe hier eine Protestmail an die Kommission – eine Aktion von Our Food Our Future, unterstützt von der Initiative Lieferkettengesetz

 

 

Endlich - das Lieferkettengesetz ist beschlossen

Bundestag beschließt Lieferkettengesetz!

Nach viel Streit gelang es Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das Lieferkettengesetz durchzusetzen. Dieses Gesetz stellt einen ganz wichtigen Schritt für eine gerechtere Gestaltung der Globalisierung dar. Das Gesetz verpflichtet größere Unternehmen für die Einhaltung von menschenrechtlichen Standards in all ihren globalen Produktstätten zu sorgen. Sie werden Sorgfaltspflichten unterworfen, die nicht nur für das eigene Unternehmen gelten, sondern auch für direkte Lieferpartner. Mittelbare Zulieferer müssen ebenfalls im Auge behalten werden. Können die Firmen das nicht, droht ihnen unter anderen der Ausschluss von lukrativen öffentlichen Auschreibungen. Das Lieferkettengesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit Sitz in Deutschland ab 3000 Beschäftigen gelten. Ein Jahr später wird die Schwelle auf Firmen mit 1000 Beschäftigten abgesenkt. 

Seit Dezember 2019 ist der KDFB Mitglied in der Initiative Lieferkettengesetz und hat die Arbeit am Gesetzentwurf mit seinen Forderungen eng begleitet. Kern des Engagements war dabei die immer wieder formulierte Aufforderung an die gesamte Wirtschaftspolitik, die Würde jedes Menschen und das Gemeinwohl in allen Prozessen in den Mittelpunkt zu stellen. „Menschenrechtsverletzungen und Risiken für Umweltschäden müssen minimiert und abgeschafft sowie Rechte von Betroffenen gestärkt werden. Wir erwarten, dass das Lieferkettengesetz dauerhaft dazu beiträgt, Frauen und Männern eine bessere Zukunft zu ermöglichen, weil sie realistisch von ihrer Arbeit leben können“, so Arzberger. Auch, wenn das heute verabschiedete Lieferkettengesetz aus Sicht des KDFB noch Schwächen aufweist, stellt es einen wichtigen Schritt zum Schutz von Mensch und Umwelt in den Lieferketten dar.

Lesen Sie hier die aktuelle Pressemitteilung vom 11.6.21 des KDFB.

 

Das Lieferkettengesetz steht inzwischen auch im Bundesgesetzblatt vom 16. Juli 2021.
Weitere Informationen finden Sie unter www.lieferkettengesetz.de