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Rechtsgutachten zeigt: Abschwächung des Deutschen Lieferkettengesetzes wäre rechtswidrig!

Ende Mai hat die EU das europäische Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) final verabschiedet. Die Mitgliedstaaten haben nun die Aufgabe, das Gesetz in nationales Recht zu überführen. Da es in Deutschland bereits ein Lieferkettengesetz gibt, stellt sich die Frage, inwiefern die CSDDD den Anwendungsbereich des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beeinflusst.

Ein neues Rechtsgutachten der zwei Trägerorgasniationen Germanwatch und Oxfam kommt zu dem Schluss, dass das im jeweiligen Land bereits bestehende Schutzniveau im Zuge der Umsetzung der CSDDD nicht abgesenkt werden darf. In Deutschland darf also das Schutzniveau des nationalen Lieferkettengesetzes durch die EU-Lieferkettenrichtlinie nicht geschwächt werden. So wäre es etwa europarechtswidrig, die Anzahl der vom deutschen Gesetz erfassten Unternehmen mit Verweis auf die Richtlinie zu reduzieren.
Mehr Informationen finden Sie hier 

Finale Abstimmung über das europäische Lieferkettengesetz

Am Mittwoch, 24.4.2024, ist der 11. Jahrestag des bis heute größten Unglücks in der Geschichte der Textilindustrie. Am Morgen des 24. April 2013 stürzte in Bangladesch der neunstöckige Fabrikkomplex Rana Plaza ein und begrub tausende Menschen unter sich. 1.138 Arbeiter:innen verloren ihr Leben, mehr als 2.000 Menschen wurden verletzt. Sie hatten hauptsächlich Kleidung für den Export produziert, u.a. für europäische Modefirmen wie Primark, Benetton, Mango, C&A u. KiK.
Am 24.4.2024 findet im Europäischen Parlament die finale Abstimmung über das europäische Lieferkettengesetz statt. Für die bundesweite Initiative Lieferkettengesetz (www.lieferkettengesetz.de) ist die Abstimmung am 24. April somit nicht nur ein Tag des Gedenkens an die Opfer des Rana-Plaza-Einsturzes, sondern auch ein Zeichen der Hoffnung für Arbeiter, Gemeinschaften, indigene Völker u. Menschenrechtsaktivisten weltweit. Denn auch wenn das neue EU-Lieferkettengesetz nicht perfekt ist und nur für eine begrenzte Anzahl von Unternehmen gilt, ist es ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einem faireren Wirtschaften weltweit. 

EU hat die endgültige Abstimmung verschoben

Ein Armutszeugnis für Demokratie und Menschenrechtsschutz: Bundesregierung wollte sich bei Abstimmung um EU-Lieferkettengesetz enthalten! EU hat am 09.02.24 die endgültige Abstimmung verschoben. Bundeskanzler Olaf Scholz hat von seiner Richtlinienkompetenz keinen Gebrauch gemacht und unterstützt das höchst fragwürdige Vorgehen der FDP. Viele Unternehmen (u.a. auch Aldi-Süd, Bayer, Kik, Tchibo, Vaude) befürchten jetzt Rechtsunsicherheit. Aktuelle Pressemitteilung 

Kehrtwende der FDP beim Lieferkettengesetz

 In einem Präsidiumsbeschluss vom 15.1.2024 hat die FDP angekündigt, das EU-Lieferkettengesetz stoppen zu wollen. Die FDP positioniert sich damit gegen den Kompromiss von EU-Rat und Europaparlament im Dezember 2023. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte dabei die Verhandlungsposition der Bundesregierung maßgeblich geprägt und bis zuletzt mitgetragen.

Mehr Infos: 

letztmalige Verhandlung am Mittwoch, 13.12.23

Am Mittwoch (13.12.) findet auf europäischer Ebene der sogenannte „Trilog“ statt: Europäisches Parlament, Kommission und Rat verhandeln (hoffentlich das letzte Mal) über das „Europäische Lieferkettengesetz“. Die deutsche Bundesregierung hat sich öffentlich immer noch nicht klar für ein „JA“ ausgesprochen. Die bundesweite Initiative Lieferkettengesetz wird die Trilog-Verhandlung u.a. durch intensive Pressearbeit begleiten: www.lieferkettengesetz.de. 

Die Landfrauenvereinigung des KDFB in Bayern wendet sich im Bündnis „Faire Preise in Agrarlieferketten“ an den Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir

Existenzsichernde Preise und Löhne für Bäuerinnen, Bauern und landwirtschaftliche LohnarbeiterInnen fordert die Landfrauenvereinigung des KDFB in Bayern. Der Landesverband hat sich dem Forderungspapier der Initiative „Faire Preise in Agrarlieferketten!“ angeschlossen. Das Bündnis erwartet von Verantwortlichen wie dem Bundesagrarminister Cem Özdemir, mehr Transparenz für Verbraucher, damit diese die wahren Kosten von Lebensmitteln erkennen können.  Preise für Lebensmittel, die unter den Produktionskosten liegen und so bäuerliche Existenzen vernichten, sollen verboten werden. Es liegt im Interesse von Erzeugerfamilien und Konsumenten, dass die Nahrungsmittelerzeugung möglichst in Händen vieler bleibt und die fortschreitende Vernichtung bäuerlicher Existenzen in unserem Land und weltweit gestoppt wird.

Mehr über die Initiative faire Preise in der Lebensmittellieferkette – IniFair 

Pressestatement vom 01.12.2022 „Kurskorrekturen dringend nötig“: Statement der Initiative Lieferkettengesetz zum Beschluss des EU-Ministerrats

Die Bundesregierung unterstützt ein gutes EU-Lieferkettengesetz noch nicht wirklich - lesen Sie die Pressemitteilung vom 1.12.22

Die bundesweite „Initiative Lieferkettengesetz“ hat am 20. April 2022 ihre neue Kampagne gestartet: #yesEUcan! Jetzt für ein Lieferkettengesetz auf europäischer Ebene. Petition und Kampagnenmaterial siehe https://lieferkettengesetz.de/mitmachen/ 

Die EU-Kommission hat ihren Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz erneut verschoben: Ohne Angabe von Gründen, bereits zum dritten Mal. Das ist inakzeptabel! Menschenrechte und Umweltschutz dulden keinen weiteren Aufschub. Schreibe hier eine Protestmail an die Kommission – eine Aktion von Our Food Our Future, unterstützt von der Initiative Lieferkettengesetz

 

 

Endlich - das Lieferkettengesetz ist beschlossen

Bundestag beschließt Lieferkettengesetz!

Nach viel Streit gelang es Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das Lieferkettengesetz durchzusetzen. Dieses Gesetz stellt einen ganz wichtigen Schritt für eine gerechtere Gestaltung der Globalisierung dar. Das Gesetz verpflichtet größere Unternehmen für die Einhaltung von menschenrechtlichen Standards in all ihren globalen Produktstätten zu sorgen. Sie werden Sorgfaltspflichten unterworfen, die nicht nur für das eigene Unternehmen gelten, sondern auch für direkte Lieferpartner. Mittelbare Zulieferer müssen ebenfalls im Auge behalten werden. Können die Firmen das nicht, droht ihnen unter anderen der Ausschluss von lukrativen öffentlichen Auschreibungen. Das Lieferkettengesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit Sitz in Deutschland ab 3000 Beschäftigen gelten. Ein Jahr später wird die Schwelle auf Firmen mit 1000 Beschäftigten abgesenkt. 

Seit Dezember 2019 ist der KDFB Mitglied in der Initiative Lieferkettengesetz und hat die Arbeit am Gesetzentwurf mit seinen Forderungen eng begleitet. Kern des Engagements war dabei die immer wieder formulierte Aufforderung an die gesamte Wirtschaftspolitik, die Würde jedes Menschen und das Gemeinwohl in allen Prozessen in den Mittelpunkt zu stellen. „Menschenrechtsverletzungen und Risiken für Umweltschäden müssen minimiert und abgeschafft sowie Rechte von Betroffenen gestärkt werden. Wir erwarten, dass das Lieferkettengesetz dauerhaft dazu beiträgt, Frauen und Männern eine bessere Zukunft zu ermöglichen, weil sie realistisch von ihrer Arbeit leben können“, so Arzberger. Auch, wenn das heute verabschiedete Lieferkettengesetz aus Sicht des KDFB noch Schwächen aufweist, stellt es einen wichtigen Schritt zum Schutz von Mensch und Umwelt in den Lieferketten dar.

Lesen Sie hier die aktuelle Pressemitteilung vom 11.6.21 des KDFB.

 

Das Lieferkettengesetz steht inzwischen auch im Bundesgesetzblatt vom 16. Juli 2021.
Weitere Informationen finden Sie unter www.lieferkettengesetz.de